Dropshipping ist eine Art des Online-Handels. Dabei verkauft Ihnen ein/e Onlinehändler:in Waren, die er/sie nicht selbst besitzt, sondern erst bei einem Großhandelsunternehmen (z.B. in China) bestellt und dann direkt an Sie verschicken lässt. Dropshipping ist nicht unproblematisch, weil es für Sie oft nicht erkennbar ist, dass die Ware nicht von Ihrem Vertragspartner verschickt wird. Der Onlineshop muss Sie jedenfalls informieren, wenn für die Lieferung an Ihre Adresse zusätzliche Kosten anfallen.
In den letzten Jahren findet die Vertriebsmethode „Dropshipping“ vor allem unter jungen Einzelunternehmer: innen immer mehr Verbreitung. Der Grund dafür: der Onlineshop lässt sich mit nur geringem Startkapital und ohne große technische Infrastruktur vom Notebook daheim aus betreiben, ohne dass man sich um die Lagerung und den Versand der verkauften Produkte kümmern müsste. Angeboten werden dabei meist Waren, die sehr billig von asiatischen Großhändlern bezogen und mit einer großen Gewinnspanne verkauft werden können. Meist werden die Produkte auf einer schön gemachten - wenn auch sehr einfachen - Webseite („Landing Page“) angeboten und über Werbeanzeigen auf sozialen Medien (Instagram, Facebook usw.) beworben.
Wenn Sie das Produkt über eine solche Webseite bestellen, wird Ihre Bestellung einfach automatisiert an den Großhändler weitergeleitet, der die bestellte Ware verpackt und dann an Ihre Adresse verschickt. Sie erfahren typischerweise nicht, von welchem Großhändler das Produkt geliefert wird. Manchmal können Sie anhand des Pakets oder des Paketaufklebers Rückschlüsse auf die Herkunft des Pakets (z.B. China) ziehen. Der Onlineshop (Dropshipper) verkauft Ihnen die Ware typischerweise um ein Vielfaches des Kaufpreises, den er selbst für dasselbe Produkt an den Großhändler bezahlt.
Beispiel: Lili bestellt eine toll aussehende Tischlampe im Onlineshop „gutelampe.at“. Laut Impressum hat der Onlineshop seinen Sitz in Niederösterreich. Sechs Wochen später wird ihr die bestellte Tischlampe zugestellt. Das Paket kommt allerdings direkt aus China, wie an einem Paketsticker erkennbar ist.
„Dropshipping“ ist nicht ganz unproblematisch: Sie werden bei der Bestellung nämlich oft nicht klar auf die (lange) Lieferzeit und den Umstand, dass das Produkt aus einem anderen Land (z.B. China) geliefert wird, hingewiesen. Damit wird oft gegen die Informationspflicht gemäß § 4 Abs 1 Z 7 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) verstoßen. Sofern Sie nicht auf die (bei Lieferung von außerhalb der EU anfallenden) Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Gebühren hingewiesen werden, wird eine weitere Informationspflicht gemäß § 4 Abs 1 Z 4 FAGG („…gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstigen Kosten….“) verletzt. Nicht zuletzt kann es sich um eine irreführende Geschäftspraktik im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln, soweit Konsument:innen über die Herkunft der Waren getäuscht und somit zu einer Entscheidung veranlasst werden, die Sie andernfalls nicht getroffen hätten.
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Probleme beim Warenkauf"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 11.08.2022