Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Unternehmens (meist des Herstellers), innerhalb einer Garantiefrist gewisse Mängel zu beheben bzw. den Kaufpreis zurückzuerstatten. Im Gegenteil zur Gewährleistung gibt es kein gesetzliches Anrecht auf eine Garantie.
Oft wird beim Verkauf eines Produkts eine Garantie gegeben. Ein solche Garantie tritt in diesem Fall zusätzlich zum Gewährleistungsrecht dazu. Es ersetzt aber die Gewährleistung nicht. Sie können sich also jedenfalls immer auch auf Ihre Gewährleistungsrechte berufen und müssen sich nicht auf eine allfällige Garantie verweisen lassen. Ein Onlineshop muss Sie bei Ihrer Bestellung nach § 4 Abs 1 Z 12 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz nicht nur darüber informieren, dass Sie unabhängig von Garantieansprüchen einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch haben (5 Ob 110/19s). Er muss Sie auch über den genauen Inhalt einer Garantie informieren, wenn der Onlineshop die gewerbliche Garantie des Herstellers zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht (EuGH 5.5.2022, C-179/21, absoluts-bikes).
Mit einer Garantie möchte Ihnen ein Unternehmen eine Sicherheit geben, dass ein gewisses Produkt jedenfalls eine bestimmte Zeit lang auf eine bestimmte Art funktionieren wird. Die Garantie wird zusätzlich zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht als weiterer Anreiz zum Kauf eines Produkts gewährt. Im Gegensatz zur Gewährleistung kann ein Garantieversprechen auch von einer dritten Partei (wie zum Beispiel dem Hersteller) gegeben werden. Es besteht kein gesetzliches Anrecht auf eine Garantie. Wenn keine Garantie ausgestellt worden ist, haben Sie immer noch Ihr gesetzliches Recht auf Gewährleistung gegenüber dem/der Verkäufer:in.
Der Aussteller der Garantie (meist der Hersteller) ist sowohl an die Zusagen in der Garantieerklärung und als auch an die in der Werbung gemachten Garantieversprechen gebunden. Wenn der Hersteller Ihnen eine gewisse Haltbarkeit garantiert, haben Sie während dieses Zeitraums einen unmittelbaren Anspruch gegen den Hersteller auf Verbesserung oder Austausch der Sache. Außerdem müssen Sie die Garantieerklärung spätestens bei der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger (Papier, E-Mail, PDF usw.) erhalten (§ 9a Konsumentenschutzgesetz).
Im Unterschied zur Gewährleistung sind oft auch Mängel oder Defekte von einem Garantieversprechen erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen. Sie können eine Garantie aber nur nach den jeweiligen Garantiebedingungen einlösen. Sie müssen sich bei einer Garantie immer an das Unternehmen wenden, das die Garantie ausgestellt hat.
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Letzte Änderung: 12.05.2022