Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss Ihnen das Unternehmen die Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsabschluss liefern. Wenn der Onlineshop Ihnen die Ware nicht innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums liefert, können Sie unter Setzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn bei der Bestellung keine konkrete Lieferfrist genannt wurde und auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dazu nichts festgehalten ist, muss Ihnen das Unternehmen Ihre bestellte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen liefern (§ 7a Konsumentenschutzgesetz). Wurde allerdings eine andere Lieferfrist vereinbart, dann gilt diese Frist.
Wird Ihnen der Online-Shop nicht innerhalb der Lieferfrist die Ware zustellt, gerät das Unternehmen mit seiner Leistung in Verzug. Sie können auf die Lieferung bestehen und weiterhin warten. Sie können aber auch unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist sollte es dem Unternehmen ermöglichen, die Ware doch noch zu liefern. Wenn die Ware nicht innerhalb der Nachfrist geliefert wird, gilt der Vertrag als aufgelöst und Sie können den Kaufpreis zurückverlangen. Ist der Verzug vom Unternehmen verschuldet, haben Sie auch Schadenersatzansprüche, wenn Ihnen durch die Verzögerung tatsächlich ein konkreter Schaden entstanden ist.
Margherita möchte ihre Freund Lukas eine Armbanduhr zum Geburtstag schenken. Sie bestellt diese online und wählt extra einen Onlineshop mit kurzer Lieferzeit. Als die Uhr nach den versprochenen 7 Tagen immer noch nicht bei Margherita angekommen ist, schickt Sie dem Unternehmen folgende E-Mail „Wenn ich meine Uhr nicht in den nächsten 5 Tagen erhalte, trete ich vom Vertrag zurück. Überweisen Sie mir dann unverzüglich mein Geld zurück.“ Nach vergeblichem Ablauf der Nachfrist von 5 Tagen gilt der Vertrag als aufgelöst und der Onlineshop muss den Kaufpreis zurückerstatten.
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