Beim Online-Einkauf sollten Sie auf ein paar Dinge achten, um nicht auf einen Fake-Shop oder einen Markenfälscher-Shop hereinzufallen. Dazu zählen beispielsweise das Impressum und die Zahlungsarten des Online-Shops, aber auch Erfahrungsberichte anderer NutzerInnen.
Ein Online-Marktplatz ist ein Shopping-Plattform. Sie schließen Ihren Kauvertrag mit dem einzelnen Händler / der einzelnen Händlerin, aber nicht mit der Online-Plattform. Die Online-Plattform kann bei Problemen mit HändlerInnen dennoch oft helfen.
Beim Kauf von einer Privatperson über eine Kleinanzeigenplattform gilt kein Konsumentenschutzrecht (kein Rücktrittsrecht, Gewährleistungsausschluss möglich usw.).
Nein. Mit der Bestellbestätigung wird Ihnen nur bestätigt, dass der Webshop Ihre Bestellung empfangen hat. Der Onlineshop kann Ihre Bestellung annehmen oder ablehnen. Wie ein Vertrag zustande kommen soll, steht meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Onlineshops.
Nach der „Button-Lösung“ muss der Button, mit dem Sie online eine kostenpflichtige Bestellung aufgeben, mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder ähnlichen Worten beschriftet sein. Ansonsten sind Sie an Ihre Bestellung nicht gebunden und Sie müssen nichts bezahlen.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss Ihnen das Unternehmen die Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsabschluss liefern. Wenn der Onlineshop Ihnen die Ware nicht innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums liefert, können Sie unter Setzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn Sie im Fall eines Lieferverzugs die Ware woanders zu einem höheren Preis kaufen müssen, können Sie die Differenz vom ersten Onlineshop verlangen, wenn diesen ein Verschulden trifft.
Es kann mehrere Gründe haben, warum sich ein Onlineshop nach Ihrer Bestellung nicht mehr meldet. Im schlimmsten Fall handelt es sich um einen Fakeshop.
Wenn eine Ware beschädigt bei Ihnen ankommt, sollten Sie die Beschädigung mit einem Foto dokumentieren und die Ware dann beim Onlineshop reklamieren. Sie können den Austausch gegen eine einwandfreie Ware verlangen.
Wenn Sie eine mangelhafte Ware erhalten haben, handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Sie können in einem ersten Schritt eine Reparatur oder Austausch und in einem zweiten Schritt die Aufhebung des Vertrags oder eine Preisminderung verlangen.
Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Onlineshops oder des Herstellers, innerhalb einer Garantiefrist gewisse Mängel zu beheben. Im Gegenteil zur Gewährleistung gibt es kein gesetzliches Anrecht auf eine Garantie.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, einen online abgeschlossenen Vertrag ohne Grund zu widerrufen. Ihre Gewährleistungsrechte gelten hingegen für den Fall, dass Sie eine mangelhafte Ware erhalten haben.
Wenn Sie etwas bei einem ausländischen Onlineshop bestellen, sollte Sie nicht nur auf den Preis achten. Sehen Sie sich den Onlineshop etwas genauer an und prüfen Sie, was Sie tun können, wenn es zu Problemen kommt.
Wenn Sie eine Ware aus einem Land außerhalb der EU bestellen, müssen Sie gewisse Gebühren bezahlen (Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren usw.). Für Bestellungen innerhalb der EU fallen keine Abgaben oder Zollgebühren an.
Dropshipping ist eine zulässige Liefermethode. Sie müssen allerdings vorab informiert werden, wenn Sie für die Lieferung an Ihre Adresse Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen.
Der Online-Verkauf von Medikamenten ist registrierten Online-Apotheken mit Sitz in Österreich oder einem anderen EWR-Mitgliedstaat vorbehalten. Es gibt allerdings einige Besonderheiten und Beschränkungen, die Sie beachten sollten.
Vor der Online-Bestellung eines Medikaments sollten Sie überprüfen, wo die Online-Apotheke ihren Sitz hat und ob das Medikament in Österreich rezeptfrei ist.
Kaufen Sie immer bei registrierten, offiziellen Online-Apotheken. Bei unseriösen Online-Apotheken kann es sein, dass die bestellten Medikamente gefälscht oder gar gesundheitsgefährdend sind.
Bei einem Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (zum Beispiel Willhaben, Shpock, Kleiderkreisel) handelt es sich meist um einen Privatkauf bzw. -verkauf. Dabei schließen zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag miteinander. Bei solchen Verträgen gilt kein Konsumentenschutzrecht.
Wenn bei einem Privatkauf- bzw. verkauf die Ware auf dem Transportweg verloren geht, sollte der/die VerkäuferIn einen Nachforschungsauftrag stellen und dem/der KäuferIn die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienste-Anbieter abtreten.
Wenn die Ware bei einem Privatkauf- bzw. verkauf am Transportweg beschädigt wird, sollte der/die KäuferIn den Schaden beim Postdienste-Anbieter melden und der/die VerkäuferIn sollte die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienste-Anbieter an den/die KäuferIn abtreten.
Wenn Sie eine mangelhafte Ware erhalten haben, handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Sofern bei einem Privatkauf- bzw. verkauf kein Ausschluss des Gewährleistungsrecht vereinbart wurde, können Sie eine Rückabwicklung des Vertrags oder eine Preisminderung verlangen.
Bei einer gewährleistungsrechtlichen Rückabwicklung (Wandlung) des Vertrags muss der/die VerkäuferIn die Portokosten für die Rücksendung der Ware tragen. Der/Die VerkäuferIn trägt außerdem die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Rücktransport.
Nur wenn Sie der/die VerkäuferIn bewusst täuschen und zu einer unbegründeten Überweisung verleiten wollte, handelt es sich um einen Betrugsfall. In diesem Fall sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wenn Sie Geld von Ihrem Vertragspartner wollen, müssen Sie sich an die Gerichte wenden. Sie brauchen für eine Klage unter EUR 5.000,- keinen Rechtsanwalt. Sie können dafür einfach Formulare verwenden und eine Klage elektronisch einbringen.
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